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Leistungen
Testament und Erbrecht

 

Testament und Erbrecht

 

Woran muss ich denken, wenn ich  ein Testament machen möchte? Wie kann ich mich davor schützen, dass mein Testament angefochten werden kann? Wo wird es registriert und sicher verwahrt? 

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Wir beantworten alle Ihre Fragen im Zusammenhang mit dem österreichi-schen Erbrecht. Nach einem ausführlichen Gespräch verfassen wir für Sie Ihr Testament, registrieren es im Österr. Zentralen Testamentsregister und verwahren es an einem sicheren Ort. So wird Ihr Testament sicher aufgefunden, wenn man es dann einmal braucht.

Familienrecht

 

Familienvorsorge

 

Wir helfen nicht nur, rund um Testa-ment und Erbrecht klare Lösungen zu entwickeln. 

 

Wir sorgen in vielen Lebensfragen gemeinsam mit Ihnen vor, dass die Dinge möglichst so sind, wie Sie das wollen. 

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Wir beraten Sie bei der Errichtung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Eheverträgen und Partnerschaftsverträgen und bereiten diese nach Ihren Wünschen für Sie vor. 

Erbrechtsverordnung

 

EU-Erbrechtsverordnung

 

Die Zahl der Bürger in der EU, die in einen anderen Mitgliedstaat ziehen, steigt stetig. Aufgrund dessen sind jedes Jahr über eine halbe Million Familien von grenzüberschreitenden Erbfällen betroffen.

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Um die Planung und Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle zu vereinfachen, hat die Europäische Union im Jahr 2012 entsprechende Rechtsvorschriften erlassen – die Erbrechtsverordnung.

Verlassenschaft

 

Durchführung von Verlassenschaften im Auftrag des Gerichts 

 

Notare genießen besonderes Vertrauen der Justiz. Der Notar ist unabhängig und unparteiisch, gleich einem Richter.

 

Nach jedem Todesfall wird automatisch vom Bezirksgericht das Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Dieses Verfahren wird von uns als Gerichtskommissär für das Gericht durchgeführt.

 

Ziel ist, dass im Erbfall alle vermögens-rechtlichen Angelegenheiten neutral und objektiv im Sinne aller Verfahrens-beteiligten abgewickelt werden und das Vermögen ordnungsgemäß an die rechtmäßigen Erben übertragen wird.

FMedG Zustimmungserklärung

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Fortpflanzungsmedizingesetz

Zustimmungserklärung

 

Eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung darf nur mit Zustimmung der Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten durchgeführt werden.

 

Die Zustimmung bedarf bei Lebensgefährten oder bei Verwendung des Samens oder der Eizellen einer dritten Person der Form eines Notariatsakts.

 

Wir beraten Sie gerne und errichten die notwendige Zustimmungserklärung. 

Immobilienrecht

 

Immobilienrecht 

 

Wer eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück kauft oder aber an seine Kinder übergibt, der trifft damit eine Lebensentscheidung. 

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Solche Entscheidungen müssen daher gut überlegt, richtig geplant und professionell umgesetzt werden.

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Wir verfügen über jahrelange Erfahrung, Einfühlungsvermögen und gesunden Hausverstand. 

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Der Notar ist unabhängig und objektiv; er vertritt beide Vertragspartner.

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Wir errichten für Sie Kaufverträge, Schenkungs- und Übergabeverträge, begründen Wohnungseigentum, und vereinbaren Dienstbarkeiten usw.

 

Darüber hinaus kümmern wir uns um die grundverkehrsbehördlichen Genehmigungen, die steuerliche Abwicklung und die Eintragung der vereinbarten Rechte im Grundbuch. 

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Bei der Durchführung von Kaufverträ-gen treten wir als Treuhänder für beide Vertragspartner auf. Dabei unterliegen wir den Treuhandrichtlinien der Österr. Notariatskammer und auch deren Kontrolle.

Immobilienentwicklung

 

Immobilienentwicklung

 

Sie verfügen über ein unbebautes Grundstück oder ein Wohnhaus und denken über eine Veräußerung nach?

 

Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Immobilienrecht.  Gerne stehen wir Ihnen dabei mit unserer Erfahrung und unserem starken Netzwerk zur Verfügung. 

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Wir besprechen mit Ihnen die Verwertungsmöglichkeiten aus rechtlicher Sicht, holen für Sie eine Bewertung Ihrer Immobilie durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen ein,  prüfen für Sie den Grundbuchstand sowie die Flächenwidmung, beauftragen einen Ziviltechniker mit der Vermessung und stellen wenn notwendig den Kontakt zu Steuerberater, Immobilienmakler,  Bausachverständigem und Bauträger her.

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Selbstverständlich errichten wir sämtliche dafür erforderlichen Verträge und Urkunden für Sie.

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BTVG Bauträgervertrag

 

Bauträgervertragsrecht

 

Das Bauträgervertragsgesetz schützt den Käufer einer erst noch zu errichtenden oder durchgreifend zu erneuernden Wohnung oder eines Wohnhauses gegen eine Insolvenz des Bauträgers.

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Das Bauträgervertragsgesetz sieht dafür mehrere Möglichkeiten vor.

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Zahlungen an den Bauträger erfolgen beispielsweise streng nach einem gesetzlichen Ratenplanmodell. Erst wenn durch einen Sachverständigen der gesetzlich definierte Baufortschritt bestätigt wird, wird die dafür vereinbarte Rate zur Zahlung fällig.

 

Der Notar als Treuhänder überwacht die Zahlungen und leitet diese nur bei Vorliegen der entsprechenden Bestätigung des Sachverständigen an den Bauträger weiter. 

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Wir errichten Bauträgerverträge und übernehmen die treuhändige Abwicklung.  

Hofübergabe
GmbH Gesellschaftsrecht

 

Gesellschafts- und Unternehmensrecht

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​​Wer selbständig tätig ist bzw. ein Unternehmen gründen will, steht vor großen Chancen, aber auch vor großen Herausforderungen.

 

Die Bandbreite reicht vom Konflikt mit Partnern bis hin zu einem Unfall. Umfassende Beratung und ein starkes Netzwerk werden immer wichtiger, damit sich ein Unternehmen auch in fordernden Zeiten sicher weiterentwickeln kann.

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Wir beraten Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens und auch bei allen folgenden Änderungen.

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Wir errichten für Sie alle Urkunden, die für die Gründung der Gesellschaft oder für Änderungen im Firmenbuch erforderlich sind und reichen sie elektronisch beim Firmenbuchgericht ein. Dazu gehört vor allem ein auf Ihre besonderen Bedürfnisse abgestimmter Gesellschaftsvertrag.

 

Wir führen in enger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater auch Umgründun-gen nach dem UmgrStG durch. 

Grundbuch und Firmenbuch

 

Grundbuch und Firmenbuch

 

Wir verfügen über einen digitalen Zugang zum Grundbuch und zum Firmenbuch. 

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Gerne können wir Ihnen auf Wunsch beglaubigte Grundbuch- und Firmenbuchauszüge sowie Urkunden zusenden.

Notariatsakt Beurkundung Beglaubigung

 

Beurkundung und Beglaubigung

 

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes, dem staatliche Autorität übertragen ist, um öffentliche Urkunden zu errichten.

 

Er stellt dabei die Echtheit, Beweiskraft, Aufbewahrung und die Vollstreckbarkeit dieser Urkunden sicher.

 

Der Notar ist vom Gesetz dazu verpflichtet, unparteiisch und objektiv zu sein und genießt öffentlichen Glauben.

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Wir errichten öffentliche Urkunden, wie Notariatsakte, notarielle Protokolle und Beglaubigungen.

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Gerne beglaubigen wir die Echtheit Ihrer Unterschrift auf Urkunden, wie Pfandurkunden, Verträgen, etc.

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Dazu ist Ihre persönliche Anwesenheit in der Kanzlei und die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich.

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Wir bieten auch ONLINE-Beglaubigungen und ONLINE-Beurkundungen an.

Digitaler Nachlass

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Digitaler Nachlass

 

Der Nachlass eines Verstorbenen umfaßt heute neben den materiellen Dingen auch digitale Vermögenwerte, social-media-accounts, etc. 

 

Was passiert mit digitalen Daten und Konten, wenn jemand stirbt? 

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In einer letztwilligen Verfügung kann Sorge getragen werden, wer über diese Daten und Vermögenswerte verfügungsberechtigt sein soll. 

 

Hofübergabe

 

Die Hofübergabe bzw. Hofübernahme gehört zu den entscheidenden Ereignissen im bäuerlichen Leben. Das wichtigste Ziel der Hofübergabe ist es, den Betrieb auch für die nächste Generation als wirtschaftliche Einkommensbasis zu erhalten und den Übergeber in seinen Lebensverhältnissen abzusichern.

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