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Zustimmung FMedG
Persönlich. Unabhängig. Objektiv.

Eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung darf nur mit Zustimmung der Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten durchgeführt werden.
Die Zustimmung bedarf bei Lebensgefährten oder Verwendung des Samens oder der Eizellen einer dritten Person der Form eines Notariatsaktes.
Wir beraten Sie gerne und errichten die notwendige Zustimmungserklärung.
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