Immobilienrecht
Persönlich. Unabhängig. Objektiv.

Kaufvertrag? Schenkung? Übergabe?
Wer eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück kauft oder aber an seine Kinder übergibt, der trifft damit eine Lebensentscheidung. Solche Entscheidungen müssen daher gut überlegt, richtig geplant und professionell umgesetzt werden.
Wer errichtet den Vertrag?
Wir errichten für Sie Kaufverträge, Schenkungs- und Übergabeverträge, begründen Wohnungseigentum und vereinbaren Dienstbarkeiten usw.
Der Notar ist unabhängig und objektiv, er vertritt beide Vertragspartner.
Wie sichert der Notar die Abwicklung des Kaufvertrags ab?
Bei der Durchführung von Kaufverträgen treten wir als Treuhänder für beide Vertragspartner auf. Dabei unterliegen wir den Treuhandrichtlinien der Österreichischen Notariatskammer und auch deren Kontrolle. Die Eintragung des Eigentums wird durch eine Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung im Grundbuch abgesichert.
Wer holt die grundverkehrsbehördlichen Genehmigungen ein?
Wir holen allfällig erforderliche Genehmigungen bei der Grundverkehrsbehörde ein.
Was ist mit dem Finanzamt zu klären?
Wir berechnen die Grunderwerbsteuer und die Eintragungsgebühr für Sie und stellen nach Ihrer Zahlung auf unser Treuhandkonto die Selbstberechnungserklärung aus oder richten eine Abgabenerklärung an das Finanzamt.
Die Anmeldung der Immobilienertragssteuer erfolgt durch uns, nachdem bei Bedarf Ihr Steuerberater die Berechnung vorgenommen hat.
Wir erstatten auch die Schenkungsmeldung gemäß §121a BAO.
Wer kümmert sich um die Eintragung im Grundbuch?
Darüber hinaus kümmern wir uns um die Eintragung der vereinbarten Rechte im Grundbuch.
Formulare
