Verlassenschaften
Persönlich. Unabhängig. Objektiv.

Das Nachlassverfahren
Nach jedem Todesfall wird vom Bezirksgericht das Nachlassverfahren (auch Verlassenschaftsverfahren genannt) eingeleitet. Dieses Verfahren wird von uns als Gerichtskommissär für das Gericht durchgeführt.
Ziel ist, dass im Erbfall alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten neutral und objektiv im Sinne aller Verfahrensbeteiligten abgewickelt werden und das Vermögen ordnungsgemäß an die rechtmäßigen Erben übertragen wird.
Wie läuft das Nachlassverfahren ab?
Als Gerichtskommissär führen wir das Nachlassverfahren durch. Dabei sind von uns grundsätzlich folgende Schritte zu erledigen, wobei im Einzelfall weitere Tätigkeiten dazukommen.
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Todesfallaufnahme
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Erhebung eventueller letztwilliger Verfügungen im Österreichischen Testamentsregister
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Zustellung der letztwilligen Verfügungen an die Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmer
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Erhebung des Nachlassvermögens
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Abhandlungstermin (Verlassenschaftsabhandlung)
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Feststellung der Erbberechtigung
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Klärung, ob das Erbe angetreten oder ausgeschlagen wird
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Protokollierung aller Anträge
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Erstellen der Vermögenserklärung oder Errichtung eines Nachlassinventars
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Errichtung von Erb- und Pflichtteilsübereinkommen
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Vorbereitung der Beschlüsse und Abschluss des Verfahrens mit dem gerichtlichen Einantwortungsbeschluss
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Übergang des Eigentums an die Erben mit rechtskräftigem Gerichtsbeschluss
Was ist die Todesfallaufnahme?
Zu Beginn jedes Verlassenschaftsverfahrens steht die Todesfallaufnahme. Zu dieser Erstbesprechung, die der grundsätzlichen Informationsaufnahme dient, laden wir Personen, die über die familiären und vermögensrechtlichen Angelegenheiten der/des Verstorbenen Bescheid wissen könnten.
Formulare
