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Leistungen
Notariatsakt Beurkundung Beglaubigung

Beurkundung und Beglaubigung

 

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes, dem staatliche Autorität übertragen ist, um öffentliche Urkunden zu errichten.

 

Er stellt dabei die Echtheit, Beweiskraft, Aufbewahrung und die Vollstreckbarkeit dieser Urkunden sicher.

 

Der Notar ist vom Gesetz dazu verpflichtet, unparteiisch und objektiv zu sein und genießt öffentlichen Glauben.

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Wir errichten öffentliche Urkunden, wie Notariatsakte, notarielle Protokolle und Beglaubigungen.

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Gerne beglaubigen wir die Echtheit Ihrer Unterschrift auf Urkunden, wie Pfandurkunden, Verträgen, etc.

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Dazu ist Ihre persönliche Anwesenheit in der Kanzlei und die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich.

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Wir bieten auch ONLINE-Beglaubigungen und ONLINE-Beurkundungen an.

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