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Leistungen
​Fortpflanzungsmedizingesetz
Zustimmungserklärung
Eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung darf nur mit Zustimmung der Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten durchgeführt werden.
Die Zustimmung bedarf bei Lebensgefährten oder bei Verwendung des Samens oder der Eizellen einer dritten Person der Form eines Notariatsakts.
Wir beraten Sie gerne und errichten die notwendige Zustimmungserklärung.
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