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Leistungen
Das Bauträgervertragsgesetz schützt den Käufer einer erst noch zu errichtenden oder durchgreifend zu erneuernden Wohnung oder eines Wohnhauses gegen eine Insolvenz des Bauträgers.
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Das Bauträgervertragsgesetz sieht dafür mehrere Möglichkeiten vor.
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Zahlungen an den Bauträger erfolgen beispielsweise streng nach einem gesetzlichen Ratenplanmodell. Erst wenn durch einen Sachverständigen der gesetzlich definierte Baufortschritt bestätigt wird, wird die dafür vereinbarte Rate zur Zahlung fällig.
Der Notar als Treuhänder überwacht die Zahlungen und leitet diese nur bei Vorliegen der entsprechenden Bestätigung des Sachverständigen an den Bauträger weiter.
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Wir errichten Bauträgerverträge und übernehmen die treuhändige Abwicklung.
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