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Leistungen
Durchführung von Verlassenschaften im Auftrag des Gerichts
Notare genießen besonderes Vertrauen der Justiz. Der Notar ist unabhängig und unparteiisch, gleich einem Richter.
Nach jedem Todesfall wird automatisch vom Bezirksgericht das Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Dieses Verfahren wird von uns als Gerichtskommissär für das Gericht durchgeführt.
Ziel ist, dass im Erbfall alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten neutral und objektiv im Sinne aller Verfahrensbeteiligten abgewickelt werden und das Vermögen ordnungsgemäß an die rechtmäßigen Erben übertragen wird.
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